Auf dieser Seite erklären wir zentrale Begriffe aus dem Bereich Kidnap and Ransom. Sollte der von Ihnen gesuchte Begriff nicht dabei sein, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Übernommen werden die Kosten und Aufwendungen für Dienstleistungen des Krisenberaters, die als Folge von Bedrohungen durch Personen entstehen, die (ohne begleitende Geldforderung) damit drohen, Ermordung, Körperverletzung, Kidnapping oder Freiheitsberaubung einer versicherten Person, oder Beschädigung, Zerstörung und Verunreinigung von Eigentum des Versicherungsnehmers zu begehen. Voraussetzung ist, dass sich solch eine Bedrohung gezielt gegen den Versicherungsnehmer oder gegen das Eigentum des Versicherungsnehmers richtet.
Die dauerhafte, vollständige Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese ist nach einem Zeitraum von 12 Monaten durch zwei vom Versicherer anerkannte Fachärzte nachzuweisen.
Deckt Ertragsausfälle durch eine Betriebsstillegung der Geschäftsräume des Versicherungsnehmers am Ort des Versicherungsfalls ab.
Eine Fachkraft, die von dem international tätigen Unternehmen, bei dem sie beschäftigt ist, vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle entsandt oder lokal angestellt wird.
Express-Kidnapping ist das Hijacking einer oder mehrerer versicherten/-r Person(en) für eine Dauer von weniger als 6 Stunden durch Personen, die speziell aus dem Vermögen einer versicherten Person ein Lösegeld als Bedingung für ihre Freilassung fordern.
Von Freiheitsberaubung spricht man, wenn eine versicherte Person in dem im Versicherungsschein angegebenen Gebiet unter Zwang festgehalten wird, unabhängig davon, aus welchen Gründen, und unabhängig davon, ob sie von den staatlichen Behörden des Gebietes, in dem die Freiheitsberaubung erfolgte, festgehalten wird oder von anderen.
Informationen (einschließlich Formeln, Mustern, Datensammlungen, Programmen, Einrichtungen,
Methoden, Techniken oder Prozessen), die
1. für den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person für die Führung seiner Geschäfte
erforderlich sind und
2. die der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person aufgrund ihres potenziellen
wirtschaftlichen Wertes regelmäßig und bewusst nicht an Dritte weitergibt.
Der Teil der Immobilien, in dem der Versicherungsnehmer seinen Geschäftsbetrieb hat und seinen Geschäften nachgeht.
Das unrechtmäßige zwangsweise Festhalten einer versicherten Person in einem Flugzeug, Kraftfahrzeug oder Schiff für länger als sechs Stunden.
Eine Person, die Informationen, die auf andere Art und Weise nicht erhältlich wären, ausschließlich gegen einen finanziellen Ausgleich zur Verfügung stellt.
Widerrechtliche Ergreifung einer oder mehrerer versicherter Personen in dem im Versicherungsschein benannten Gebiet, und zwar seitens Personen, die dann speziell aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ein Lösegeld als Bedingung für die Freilassung des Gefangenen bzw. der Gefangenen fordern.
Bargeld oder marktfähige Güter oder Dienstleistungen, die seitens oder im Namen des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person übergeben werden, um die Forderungen aufgrund eines Kidnappings, einer Erpressung oder einer Produkterpressung zu erfüllen.
Die Evakuierung einer versicherten Person in das nächstliegende sichere Land; im Todesfall die Rückführung ihrer sterblichen Überreste und die Rückkehr einer versicherten Person, die im Rahmen einer aus politischen Gründen notfallbedingten Aussiedlung ausgesiedelt wurde, in das Land zurück, aus dem sie ausgesiedelt wurde.
Der Verlust eines Körperteils, der Verlust des Sehvermögens, der Verlust von Extremitäten, eine dauerhafte Vollinvalidität oder der Tod der versicherten Person.
Finanzielle Verluste einer versicherten Person, die während eines Versicherungsfalls aufgrund der physischen Unfähigkeit des Opfers entstehen, sich um die persönlichen finanziellen Angelegenheiten zu kümmern.
Die Evakuierung einer versicherten Person in das nächstliegende sichere Land; im Todesfall die Rückführung ihrer sterblichen Überreste und die Rückkehr einer versicherten Person, die im Rahmen einer aus politischen Gründen notfallbedingten Aussiedlung ausgesiedelt wurde, in das Land zurück, aus dem sie ausgesiedelt wurde.
Widerrechtliche Drohung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder die Veröffentlichung, dass die Produkte des Versicherungsnehmers vergiftet oder verunreinigt werden oder wurden, bzw. die Drohung, Produkte so zu verändern, dass sie einem minderwertigen Standard entsprechen und zwar seitens Personen, die speziell aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers ein Lösegeld fordern, entweder:
- als Bedingung, diese Drohung nicht wahr zu machen, oder
- bevor weitergehende Informationen über die betroffenen Produkte des Versicherungsnehmers weitergegeben werden.
Gebäude, bewegliches oder unbewegliches Sachanlagevermögen sowie Tiere, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person befinden oder von diesem bzw. dieser gemietet wurden.
Wenn offensichtlich ist, dass einer der Versicherungsfälle mit einem anderen verknüpft ist, werden diese als Tatzusammenhang angesehen und stellen daher einen einzigen Versicherungsfall dar.
Das unerklärliche Verschwinden oder Entfernen einer versicherten Person aus der Öffentlichkeit ohne begleitende Lösegeldforderung.
Vollständiger Verlust der Sehfähigkeit auf einem oder beiden Augen, sofern dies von einem vom Versicherer anerkannten Facharzt für Augenheilkunde als vollständiger und dauerhafter Verlust bescheinigt wird.
Abtrennung oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit eines Fingers, einer Zehe, eines Ohres, der Nase oder der Geschlechtsorgane, verursacht durch eine vorsätzliche Körperverletzung durch einen Dritten.
Abtrennung oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit einer Hand an oder über dem Handgelenk oder eines Fußes an oder über dem Sprunggelenk.
1. Die im Versicherungsschein benannte Person oder Personen;
2. Ehepartner, Verlobte, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Verwandte, direkte Nachkommen oder lebende Vorfahren, dazu zählen Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefgeschwister, Pflegekinder und adoptierte Kinder, und zwar entweder von der versicherten Person oder dem Ehepartner der versicherten Person;
3. eine Person, die normalerweise im Haushalt und/oder auf dem Grund und Boden einer versicherten Person lebt oder dort beschäftigt ist;
4. ein Gast im Haus der versicherten Person;
5. ein Gast oder Kunde des Versicherungsnehmers, wenn sich diese Person in den Geschäftsräumen des Versicherungsnehmers aufhält oder an Bord eines Flugzeugs, in einem Fahrzeug oder Schiff, das der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person besitzt oder angemietet hat;
6. eine Person, die vorübergehend für den alleinigen Zweck angestellt wurde, um zu verhandeln und/oder ein Lösegeld zu übergeben.
Die im Versicherungsschein benannte Person.
Der im Versicherungsschein bestimmte Zeitraum, in dem die Versicherung in Kraft ist.
Separat verschicktes Dokument, welches der Referenznummer in der Versicherungspolice den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen zuordnet.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Metz
Senior Consultant
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