NGOs

In den letzten Jahren haben Entwicklungshelfer ihren Status als Personen, die nicht angegriffen werden, eingebüßt. Durch den direkten Kontakt mit der Bevölkerung sind Entwicklungshelfer stärker dem Risiko von Entführungen ausgesetzt als andere Personen, die sich im Ausland aufhalten.

Bei Entwicklungshelfern gibt es immer mehr Fälle von Entführung mit anschließender Lösegeldforderung. In einem solchen Fall ist es hilfreich, professionelle Unterstützung zu erhalten. DR-WALTER hat daher zusammen mit dem Marktführer Hiscox eine Entführungsversicherung für NGOs entwickelt. Die Entführungsversicherung (auch "Lösegeldversicherung" oder "Kidnap & Ransom-Versicherung" genannt) ersetzt unter anderem die Kosten für eine professionelle Krisenberatung sowie gezahltes Lösegeld.

Warum ist eine Entführungsversicherung (K & R-Police) sinnvoll?

Die K & R-Police bietet Versicherungsschutz bei Entführungen, Erpressungen und rechtswidrigen Freiheitsberaubungen und erstattet im Rahmen des Vertrages sämtliche daraus entstandenen Kosten und Ausgaben. Entführungen oder Erpressungen stellen immer eine emotionale Ausnahmesituation dar. Mit dem in der Deckung enthaltenen Zugriff auf den Krisenberater Control Risks erhalten Sie sofortige professionelle Unterstützung, welche bis zur Lösung der Krisensituation zur Verfügung steht. Ein Anruf genügt. Der Krisenberater handelt in Ihrem Sinne, nicht im Auftrag der Versicherung, und ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Personen, die in Ihrem Namen im Ausland eingesetzt sind, ist die K & R-Versicherung ein wichtiger Bestandteil.

Welche Leistungen erbringt die Entführungsversicherung?

  • Erstattung von übergebenem Lösegeld (auch bei Verlust des Lösegeldes auf dem Transportweg)
  • Übernahme der Krisenberaterkosten in unbegrenzter Höhe (der Versicherer rechnet direkt mit Control Risks ab)
  • Erstattung zusätzlicher Kosten, wie z. B. Gehälter der Opfer oder anderer involvierter Personen, Reisekosten, Kosten für Rechtsberatung, Dolmetscher, Kosten für Informanten, Kosten für eine psychologische Betreuung nach der Freilassung, Genesungs- und Rehabilitationskosten, usw.
  • Erstattung der Ansprüche des Opfers gegenüber der Organisation im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht
  • Kapitalleistung bei Personenschäden im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall

Welche Aufgaben übernimmt der Krisenberater im Versicherungsfall?

  • Etablierung der notwendigen Kommunikationskanäle
  • Etablierung einer Managementorganisation für die Lage
  • Identifikation und Kooperation mit staatlichen Stellen und Polizeibehörden, soweit möglich
  • Erarbeitung und Abstimmung strategischer und taktischer Optionen
  • Analyse der Lageentwicklung
  • Auswahl und ggf. Training des Kommunikators bzw. Verhandlungsführers
  • Umgang mit Medien/Mitwirkung an der Medienstrategie
  • Betreuung der Angehörigen

Welche Ziele verfolgt der Krisenberater?

  • Die sichere und möglichst frühzeitige Befreiung des Opfers
  • Eine professionelle Handhabung der gesamten Situation in Ihrem Sinne
  • Die weiterführende Geschäftstätigkeit ermöglichen und absichern
  • Alle Lösungen unter Einhaltung des geltenden Rechts erzielen
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Ihr Ansprechpartner:

Christian Metz
Senior Consultant

Christian Metz

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